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Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, sind laufende Kosten, die beim Eigentümer einer Immobilie als Lasten des Grundstücks anfallen. Diese Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Betriebskosten, also laufende Aufwendungen, können, soweit vertraglich vereinbart, vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Ausgeschlossen sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Normalerweise ist im Mietvertrag eine Vorauszahlung für die Betriebskosten geregelt, die mit den tatsächlichen Kosten mit der Abrechnungserstellung nach einem Jahr verrechnet wird. Dabei muss der Vermieter für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung eine Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums einhalten.
Der Abrechnungsmaßstab der Betriebskosten ist in den meisten Fällen im Mietvertrag festgelegt. Ist dies nicht der Fall, dürfen Nebenkosten nur nach Wohneinheit, Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch abgerechnet werden. Zum Teil ist der Umlageschlüssel für Nebenkosten gesetzlich festgelegt. Bei der Heizkostenabrechnung beispielsweise müssen 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig umgelegt werden.
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