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September 2008
Die schrittweise eingeführte Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises für Gebäude führt im Rahmen von Wohnungsgesuchen vermehrt zu Spannungen zwischen Wohnungsbewerbern und Vermietern. Angesichts gestiegener Energie- und damit auch Nebenkosten verlangen Interessenten die Vorlage des Energieausweises. Ist dieser vom Vermieter nicht präsentierbar und wird den Interessenten später eine Absage erteilt, steht dieser im "Verdacht", die Wohnungsbewerber als unliebsame und unbequeme Interessenten aussortiert zu haben. Erste Mieterverbände fordern abgelehnte Bewerber dazu auf, bei Nichtvorlage eines Ausweises eine Anzeige bei der Kommune in Erwägung zu ziehen, da es eine Ordnungwidrigkeit darstellt, den Energieauswei nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich zu machen.
Vermietern und Verkäufern von Immobilien wird daher geraten, sich rechtzeitig um einen Energieausweis zu kümmern.
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