Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:
Mannheim Gaußstraße Tel. 0621 - 438950 Fax 0621 - 4389549 mannheim@extern.de |
Mannheim (Verkauf) Tel. 0621 - 4006820 Fax 0621 - 40068228 mannheim2@extern.de |
Darmstadt Tel. 06151 - 177450 Fax 06151 - 1774579 darmstadt@extern.de |
Wetzlar Tel. 06441 - 94350 Fax 06441 - 943520 wetzlar@extern.de |
Januar 2010 | Az. 1 S 288/08
Nachdem er zwei Jahre in einer Wohnung gelebt hatte, zog ein Mieter aus und verlangte von seinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung. Da diese zunächst nicht erstellt wurde, zog er vor Gericht, wo der Vermieter im Laufe des Verfahrens eine Nebenkostenabrechnung präsentierte, die sich über 13 Monate erstreckte.
Das Landgericht Gießen (Az: 1 S 288/08) stufte diese Abrechnung der Nebenkosten als nicht zulässig und damit formell unwirksam ein. Eine Nebenkostenabrechnung dürfe maximal ein Jahr umfassen.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)