
Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:
| Mannheim Gaußstraße Tel. 0621 - 438950 Fax 0621 - 4389549 mannheim@extern.de |
Mannheim (Verkauf) Tel. 0621 - 4006820 Fax 0621 - 40068228 mannheim2@extern.de |
Darmstadt Tel. 06151 - 177450 Fax 06151 - 1774579 darmstadt@extern.de |
Wetzlar Tel. 06441 - 94350 Fax 06441 - 943520 wetzlar@extern.de |
Dezember 2020 | Az. 8 O 1620/18
Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) in einem früheren Urteil bereits festgelegt hatte, dass die Kosten für eine Zwischenablesung nicht auf den ausziehende Mieter umgelegt werden dürfen, versuchte ein Vermieter genau dies.
Das Landgericht Leipzig (Az. 8 O 1620/18) folgte der Argumentation des Vermieters nicht. Er wollte Extra-Regelungen des Mietvertrags geltend machen. Das Landgericht verwarf dies; in welcher Form diese Kosten als Teil des Mietvertrags formuliert seien, sei unerheblich. Es blieben nicht umlagefähige Verwaltungskosten.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)