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Januar 2015 | Az. 452 C 2212/14
Nachdem an einer Messstelle eine erhöhte Legionellenkonzentration festgestellt wurde, die bei einer Nachkontrolle etwa 3 Monate später weiterhin bestand, zahlte ein Mieter seine Miete nur noch unter Vorbehalt. Aufgrund der Mitteilung des Vermieters, dass es sich um eine "mittlere Legionellenkontamination" handle, stellte der Mieter die Mietzahlungen zunächst komplett ein.
Dagegen zog der Vermieter vor Gericht. Das Amtsgericht München (Az. 452 C 2212/14) gab ihm hierbei Recht. Im vorliegenden Fall bestehe kein Mangel, da die Kontamination nie über dem gesundheitsgefährdenden Grenzwert gelegen habe und diese auch nicht in der Wohnung des Beklagten festgestellt wurde. Insofern ergebe sich über das normale Lebensrisiko hinaus keine tatsächliche Gefährdung, die eine Mietminderung rechtfertige.
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