EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:

Mannheim Gaußstraße
Tel. 0621 - 438950
Fax 0621 - 4389549
mannheim@extern.de
Mannheim (Verkauf)
Tel. 0621 - 4006820
Fax 0621 - 40068228
mannheim2@extern.de
Darmstadt
Tel. 06151 - 177450
Fax 06151 - 1774579
darmstadt@extern.de
Wetzlar
Tel. 06441 - 94350
Fax 06441 - 943520
wetzlar@extern.de

Juli 2008 | Az. VIII ZR 240/07

Vereinfachung der Betriebskostenabrechnung für Vermieter

Posten, die den Abrechnungszeitraum überschreiten, müssen nicht umgelegt werden.

Selbst wenn Posten der Betriebskostenabrechnung nicht komplett im Abrechnungszeitraum angefallen sind, kann der Vermieter auf eine Umrechnung verzichten. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (AZ: VIII ZR 240/07) im Fall eines Vermieters, der in der Betriebskostenabrechnung für ein Kalenderjahr auch die Heizkosten abgerechnet hatte, obwohl der Abrechnungszeitraum dieses Postens in der Zeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres liegt.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)

Wünschen Sie einen Rückruf?