Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:
Mannheim Gaußstraße Tel. 0621 - 438950 Fax 0621 - 4389549 mannheim@extern.de |
Mannheim (Verkauf) Tel. 0621 - 4006820 Fax 0621 - 40068228 mannheim2@extern.de |
Darmstadt Tel. 06151 - 177450 Fax 06151 - 1774579 darmstadt@extern.de |
Wetzlar Tel. 06441 - 94350 Fax 06441 - 943520 wetzlar@extern.de |
November 2012 | Az. VIII ZR 253/11
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil (Az. VIII ZR 253/11) einer Entscheidung des EuGH angeschlossen.
In Deutschland gilt für die Lieferung von Wasser der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%. Das Urteil besagt nun, dass für alle Installations- und Instandsetzungsarbeiten, die diese Wasserlieferung erst ermöglichen, ebenfalls der ermäßigte Umsatzsteuersatz zu gelten hat.
Der EuGH entschied, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf, wenn unterschiedliche Leistungsträger die Wasserlieferung und die Installationsarbeiten hierfür vornehmen und dann unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anwenden. Da es eine solche Regelung in Deutschland nicht gibt, gilt der Umsatzsteuersatz der Hauptleistung (in diesem Fall die Wasserlieferung).
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)