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September 2008 | Az. VIII ZR 275/07
Die Klage einer Mieterin, die die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Anschluss an das Fernwärmenetz nicht akzeptieren wollte, wurde vom Bundesgerichtshof abgelehnt (AZ.: VIII ZR 275/07). Der Vermieter wollte die Gasetagenheizung durch die modernere Anlage ersetzen.
Die durch den Umbau entstehende modernisierungsbedingte Mieterhöhung stellt in den Augen des BGH keine unzumutbare Härte dar und sei daher grundsätzlich zu dulden, zumal durch diese Modernisierungsmaßnahme Energie gespart werden könne.
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