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September 2019 | Az. V ZR 193/17

Sind Beschlüsse der WEG angreifbar?

Formen und Fristen

Weicht die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) im Einzelfall von den Vorgaben der Heizkostenverordnung ab (bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung), so ist dieser Beschluss lediglich anfechtbar. Er ist nicht automatisch nichtig.

Dies urteilte der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 193/17). Es sei darauf hingewiesen, dass mit dem Ablauf der Anfechtungsfrist der Beschluss nicht mehr angreifbar ist.

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