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Mai 2011 | Az. VIII ZR 173/10
Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ. VIII ZR 173/10) können bauliche Maßnahmen mit der üblichen 11%-Regel auf die Mieter umgelegt werden, auch wenn für die Arbeiten kein Handwerker beauftragt wurde. Erbringt der Mieter die Arbeit in Eigenleistung und lässt sich die Aufwendungen vom Vermieter erstatten, so ist eine Mieterhöhung aufrund baulicher Maßnahmen möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel von April 2009.
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