
Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:
| Mannheim Gaußstraße Tel. 0621 - 438950 Fax 0621 - 4389549 mannheim@extern.de |
Mannheim (Verkauf) Tel. 0621 - 4006820 Fax 0621 - 40068228 mannheim2@extern.de |
Darmstadt Tel. 06151 - 177450 Fax 06151 - 1774579 darmstadt@extern.de |
Wetzlar Tel. 06441 - 94350 Fax 06441 - 943520 wetzlar@extern.de |
Oktober 2013 | Az. 537 C 17077/05
Im Zuge der fast bundesweit umgesetzten Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern beschäftigen sich auch die Gerichte mehr und mehr mit Fragen zu diesem Thema.
Im vorliegenden Fall löste ein Rauchwarnmelder Alarm aus. Die Nachbarn riefen die Feuerwehr, und diese musste die Wohnungstür aufbrechen. Allerdings zeigte sich dann, dass der Rauchwarnmelder Fehlalarm ausgelöst hatte.
Der Vermieter wollte die Kosten der demolierten Wohnungstür auf die Mieter abwälzen. Das Amtsgericht Hannover (Az. 537 C 17077/05) lehnte dies als nicht zulässig ab; es liege keine Pflichtverletzung seitens der Mieter vor.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)