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November 2008 | Az. 10 S 162/07

Nie geheizt – Mieter muss gehen?

Mieter in der "Heizpflicht"

Das Landgericht Hagen (Az.: 10 S 162/07) hat der Klage eines Vermieters stattgegeben. Demnach muss ein Mieter seine Wohnung regelmäßig mindestens mäßig heizen. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter trotz langer Leerstände nie geheizt, weshalb ihm der Vermieter zunächst zwei Abmahnungen, dann die Kündigung zustellen ließ. Eine fristgemäße Kündigung ist nach Ansicht des Landgerichts in diesem konkreten Fall zulässig.

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