Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:
Mannheim Gaußstraße Tel. 0621 - 438950 Fax 0621 - 4389549 mannheim@extern.de |
Mannheim (Verkauf) Tel. 0621 - 4006820 Fax 0621 - 40068228 mannheim2@extern.de |
Darmstadt Tel. 06151 - 177450 Fax 06151 - 1774579 darmstadt@extern.de |
Wetzlar Tel. 06441 - 94350 Fax 06441 - 943520 wetzlar@extern.de |
Januar 2013 | Az. VIII ZR 264/12
Im vorliegenden Fall wohnte die Mieterin von 2002 bis 2007 in einer Wohnung der Vermieterin und leistete Vorauszahlungen auf die Nebenkosten. Strittig war nun der Posten "Grundsteuer", den die Mieterin aufgrund einer verzögerten rückwirkenden Nachberechnung erst 2008 korrekt hätte berechnen können.
Im Rechtsstreit urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 264/12), dass die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen erst dann einsetzt, wenn der Vermieter Kenntnis über die Umstände hat. Die Vermieterin, die auf Zahlung ihrer Nachforderung klagte, erhielt damit recht, und die Mieterin hat die Zahlungen zu leisten.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)