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April 2009 | Az. 1 U 272/01

Leitung nicht dicht - wer zahlt den Schaden?

Immobilienbesitzer im Streit mit Handwerker

Ein nicht sachgemäß verlegtes Rohr sorgte in einer Immobilie monatelang für unerklärlich hohen Wasserverbrauch - bis der Eigentümer nach längerer Zeit die unsachgemäß ausgeführte Handwerksarbeit feststellte. Dennoch verfügte das OLG Saarbrücken (Az. 1 U 272/01), dass der Eigentümer den Hauptteil des Schadens zu tragen habe, da er durch die erst spät einsetzende Suche nach der Schadensursache ein Mitverschulden trage.

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