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Oktober 2012 | Az. VIII ZR 1/11
Weil die Mieterin die mehrfach erhöhten Nebenkosten auf Heiz- und Warmwasserkosten nicht zahlen wollte, häufte sich ein Streitwert von 1.600 Euro an.
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil (Az. VIII ZR 1/11), dass der Vermieter in diesem Fall die Kündigung aussprechen darf, auch ohne den Mieter zuvor auf Zahlung zu verklagen.
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