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Januar 2015 | Az. VIII ZR 9/14
Viele Leerstände im Haus, aber die Betriebskosten z.B. für eine Heizung bleiben unverändert hoch - wie werden solche Kosten auf die verbleibenden Mieter umgelegt?
Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 9/14) zu beschäftigten. Er urteilte, dass diese Kosten unter den restlichen Mietern aufzuteilen seien. Dies gilt - wie im vorliegenden Fall - selbst bei einem überwiegend leerstehenden Plattenbau mit wenigen restlichen Mietern darin. Eine Änderung der Abrechnungsregeln sei nicht nötig, nur weil das Haus überwiegend leerstehe, so der BGH.
Zusätzliche Informationen unabhängig von diesem Urteil
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