EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:

Mannheim Gaußstraße
Tel. 0621 - 438950
Fax 0621 - 4389549
mannheim@extern.de
Mannheim (Verkauf)
Tel. 0621 - 4006820
Fax 0621 - 40068228
mannheim2@extern.de
Darmstadt
Tel. 06151 - 177450
Fax 06151 - 1774579
darmstadt@extern.de
Wetzlar
Tel. 06441 - 94350
Fax 06441 - 943520
wetzlar@extern.de

Januar 2016 | Az. 33 C 1729/15

Gewohnheitsrecht oder Mietvertrag

Wann dürfen Umlagekosten nach Jahren geändert werden?

Nachdem ein Vermieter jahrelang die Hausmeisterkosten aus eigener Tasche bezahlt hatte, entschied er sich dazu, diese mit der nächsten Betriebskostenabrechnung doch wieder in die Umlagekosten mit aufzunehmen. Dagegen klagte ein Mieter, der sich durch eine Art Gewohnheitsrecht geschützt sah: der Vermieter habe diese Kosten jahrelang nicht umgelegt, also dürfe er dies auch zukünftig nicht.

Dem widersprach das Amtsgericht Frankfurt in seinem Urteil (Az. 33 C 1729/15). Im vorliegenden Fall waren die Hausmeisterkosten explizit Bestandteil des Mietvertrags, so dass der Vermieter jederzeit das recht habe, diese Kosten abzurechnen. Der Mieter könne aus den nicht erfolgten Abrechnungen der Vorjahre kein Recht ableiten, diese Kosten nicht abzurechnen. Dies sei nur möglich, wenn der Vermieter durch eine Änderung des Mietvertrages diesen Vertragsbestandteil explizit ändert und so auf diese Kosten verzichtet.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)

Wünschen Sie einen Rückruf?