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Oktober 2008 | Az. 12 U 6/07
Das Kammergericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob eine Heizungsanlage, die für extrem hohe Heizungskosten verantwortlich ist, eine Mietzinsminderung rechtfertigt. Das Gericht sah dies aber nur in Ausnahmefällen gegeben - die Heizungsanlage muss schon einen erheblichen Fehler aufweisen (Urteil vom 28.04.2008, Az.: 12 U 6/07)
Im vorliegenden Fall klagte ein Mieter, weil er in seiner Wohnung, die durch ein Fernwärmenetz versorgt wurde, vergleichsweise hohe Heizkosten zu haben meinte. Da dies jedoch der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung keinen Abbruch tut, ist eine Mietzinsminderung nicht rechtens, da somit kein Mangel vorliegt. Im Gegenteil: Die Wohnung wurde nachweislich mit ausreichend Wärme versorgt. Weder konnte der Mieter eine besonders unwirtschaftliche Arbeitsweise zu vergleichbaren Fernwärmeanlagen nachweisen, noch muss der Vermieter seine Anlage ständig auf dem neuesten aktuellen Stand halten.
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