Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:
Mannheim Gaußstraße Tel. 0621 - 438950 Fax 0621 - 4389549 mannheim@extern.de |
Mannheim (Verkauf) Tel. 0621 - 4006820 Fax 0621 - 40068228 mannheim2@extern.de |
Darmstadt Tel. 06151 - 177450 Fax 06151 - 1774579 darmstadt@extern.de |
Wetzlar Tel. 06441 - 94350 Fax 06441 - 943520 wetzlar@extern.de |
März 2019 | Az. 25 S 22/18
Das Landgericht Düsseldorf lehnte in einem Urteil (Az. 25 S 22/18) das Ansinnen eines Sondereigentümers ab, Einsicht in die E-Mail-Adressliste der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erhalten. E-Mail und Telefonkontakte gelten gemeinhin als "freiwillige" Elemente der Datenerhebung, im Gegensatz zur postalischen Adresse. Daher könne zwar Einsicht in die Verwaltungsunterlagen genommen werden und hierüber ggf. auch die Mailadresse jedes einzelnen Wohnungseigentümers eingesehen werden; eine Pflicht auf Herausgabe einer ggf. geführten Liste seitens des Verwalters bestehe jedoch nicht.
Es sei an dieser Stelle kurz darauf hingewiesen, dass der Verwalter des Gemeinschaftseigentums auch als Verantwortlicher für den Datenschutz gilt. Werden (gerade auch im Hinblick auf dieses Urteil) alle Eigentümer über Verteilerlisten informiert, so ist darauf zu achten, dass die Datenschutzbestimmung bezüglich der erteilten Einwilligungen nicht verletzt werden.
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)