EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:

Mannheim Gaußstraße
Tel. 0621 - 438950
Fax 0621 - 4389549
mannheim@extern.de
Mannheim (Verkauf)
Tel. 0621 - 4006820
Fax 0621 - 40068228
mannheim2@extern.de
Darmstadt
Tel. 06151 - 177450
Fax 06151 - 1774579
darmstadt@extern.de
Wetzlar
Tel. 06441 - 94350
Fax 06441 - 943520
wetzlar@extern.de

Juli 2011 | Az. VIII ZR 296/09

Betriebskostennachforderung trotz vorbehaltloser Zahlung

Mieter klagten gegen Nachforderung

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin einer Mietpartei die Nebenkostenabrechnung für 2006 im Juli 2007 vorgelegt. Den sich aus dieser Abrechnung ergebenden Gutschriftbetrag verrechnete sie mit der Monatsmiete. Formell erstattete sie den Betrag ohne Vorbehalt. Im darauffolgenden Dezember präsentierte sie eine geänderte Abrechnung, da ihr entgangen war, dass im Zuge einer Reinigung eines Tanks, der sich in einer anderen, ebenfalls in ihrem Besitz befindlichen Immobilie, 8000 Liter in das Tanksystem des fraglichen Hauses transferiert worden waren.

Den Differenzbetrag zur vorherigen Abrechnung buchte sie zum Jahresbeginn 2008 vom Konto der Mieter ab, worauf diese den Klageweg beschritten.

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil (Az. VIII ZR 296/09) klar, dass das Vorgehen der Vermieterin rechtens sei. Sie habe die geänderte Abrechnung innerhalb der geforderten Jahresfrist vorgelegt. Die Tatsache, dass sie die erste Erstattung ohne Vorbehalt geleistet habe, sei keine Einschränkung, da in dem Umstand der vorbehaltlosen Gutschrift per se kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis und auch kein Verzicht auf weitergehende Ansprüche zu sehen sei., auch wenn dies bis zur Änderung des Mietrechtsreformgesetzes gängige Rechtssprechung gewesen sei. Die derzeit gültige Jahresfrist diene dazu, die Betriebskostenabrechnung für beide Seiten in einem angemessenen Zeitraum zufriedenstellend zu regeln.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)

Wünschen Sie einen Rückruf?