EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:

Mannheim Gaußstraße
Tel. 0621 - 438950
Fax 0621 - 4389549
mannheim@extern.de
Mannheim (Verkauf)
Tel. 0621 - 4006820
Fax 0621 - 40068228
mannheim2@extern.de
Darmstadt
Tel. 06151 - 177450
Fax 06151 - 1774579
darmstadt@extern.de
Wetzlar
Tel. 06441 - 94350
Fax 06441 - 943520
wetzlar@extern.de

Januar 2015 | Az. VIII ZR 257/13

Änderung von Umlageschlüsseln

Darf der Vermieter die Umlageschlüssel selbst festlegen?

Bitte lesen Sie zunächst die von uns zusammengestellten Infos zu den Umlageschlüsseln:

Infos für Hausverwalter zur Gültigkeit von Umlageschlüsseln

Wie dort geschildert, ist "Wohnfläche" der Standardumlageschlüssel, der laut Vertrag aber auch mit Zustimmung des Mieters anders bestimmt werden kann.

Was aber, wenn nichts vereinbart ist, der Vermieter aber NICHT nach Wohnfläche umlegen möchte?

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 257/13) kann der Vermieter dies tun, ist aber an bestimmte Auflagen und Folgen gebunden. Er muss zunächst einen üblichen und sachgerechten Umlageschlüssel wählen (wie z.B. Personenzahl). Außerdem kann er diesen Schlüssel nicht ständig ändern - er kann ihn nur bei der ersten Abrechnung einmalig wählen und ist dann für weitere Abrechnungen daran gebunden.

Ihre nächsten Themen

Infos zur Hausverwaltung

News

Heizkostenabrechnung

Betriebskosten-abrechnung


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)

Wünschen Sie einen Rückruf?