EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:

Mannheim Gaußstraße
Tel. 0621 - 438950
Fax 0621 - 4389549
mannheim@extern.de
Mannheim (Verkauf)
Tel. 0621 - 4006820
Fax 0621 - 40068228
mannheim2@extern.de
Darmstadt
Tel. 06151 - 177450
Fax 06151 - 1774579
darmstadt@extern.de
Wetzlar
Tel. 06441 - 94350
Fax 06441 - 943520
wetzlar@extern.de

September 2011

Trinkwasserverordnung novelliert

Update: Prüfpflicht auf Legionellen für Großanlagen ab November 2011

Die vom Bundesrat im November 2010 beschlossene Novellierung des Trinkwassergesetzes wird zum November 2011 in Kraft treten.

Für Vermieter von besonderem Interesse dürfte die Neufassung der Paragraphen 13 und 14 sein. Vermieter haben dem Gesundheitsamt all jene Wasserversorgungsanlagen anzuzeigen, in denen sich eine Großanlage zur Wamwasserwärmung befindet und aus denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird.

Die Verordnung definiert Großanlagen als Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen sowie Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwasserwärmer und der Entnahmestelle.

Die Inhaber solcher Anlagen unterliegen künftig auch einer geänderten Prüfpflicht auf Legionellen. Nebst der im Gesetz geregelten Frequenz und Ausführung der Prüfung kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen weitergehende Prüfkriterien einfordern.

Ihre nächsten Themen

Rechtsprechung

News

Funksysteme

Rauchwarnmelder


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)

Wünschen Sie einen Rückruf?