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Dezember 2022

Steuerliche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen

Betrieb kleinerer Anlagen jetzt lukrativer

Der Bundesrat stimmte am 16.12.2022 einem früheren Beschluss des Bundestages zu, mit dem steuerliche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen einhergehen. Die wichtigste Änderung ist die Steuerbefreiung für Einnahmen von Anlagen bis 30 kW, die nun schon rückwirkend ab 2022 steuerbefreit sind. Ab 2023 entfällt auch die Umsatzsteuer beim Kauf kleiner Anlagen. Die Maßnahmen sollen den Ausbau beschleunigen, indem etliche Hürden in Steuerrecht und Bürokratie beseitigt wurden.

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