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Januar 2021
Seit Jahresbeginn 2021 können intelligente Stromzähler, sog. "Smart Meter", im Rahmen der Ermittlung von Ablesewerten zum Einsatz kommen. Da diese fernabrufbar sind, entfällt das Ablesen von Stromzählern vor Ort.
Bisher ist der Einbau für Eigentümer und Mieter freiwillig; erst ab einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Geräte installiert werden. Kunden können sich zwar an einen Messstellenbetreiber wenden und um freiwilligen Einbau bitten, allerdings kann der Vemieter die Wahl des entsprechenden Betreibers seit 2021 an sich ziehen.
Welche Voraussetzungen sind für den Einbau nötig?
Das Gebäude muss bereits komplett mit intelligenter Messtechnik ausgestattet sein. Der Messstellenbetrieb für Strom muss mit einem anderen Bereich (Gas, Fernwärme oder Heizwärme) gebündet sein. Zudem dürfen dem Mieter keine Zusatzkosten im Vergleich zu den früher getrennten Messstellenbetrieben entstehen.
Der Mieter darf vom Vermieter fordern, dass dieser alle zwei Jahre neue Angebote für den gebündelten Messstellenbetrieb einholt.
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