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Oktober 2012

Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe

VDI 2077 ermöglicht gerechtere Heizkostenabrechnung

Die Problematik

Bei der Erfassung von Wärme durch elektronische Heizkostenverteiler (EHKV) wird nur die Wärmeabgabe am Heizkörper selbst erfasst, denn nur dort sind die EHKV montiert. Wärme, die über die Rohrleitungen abgegeben wird, ist nicht Bestandteil der Messung. Somit wird faktisch über die Summe aller EHKV (Verbrauchswärmeanteil) nicht die tatsächlich verbrauchte Primärenergie für die Heizung der Liegenschaft ermittelt. Ein zusätzliches Problem entsteht, weil die durch die Rohre abgegebene Wärme zum Teil die Räume, durch die die Rohre verlaufen, mit erwärmt - somit profitieren einige Nutzer je nach Rohrverlauf deutlich mehr. Diese Problematik ist insbesondere bei Einrohrheizungen bekannt, vor allem wenn diese nur wenig gedämmt sind (hier zirkuliert das Heizungswasser ständig mit hoher Temperatur im System). Aber auch bei schlecht isolierten Zweirohrheizungen kann dieses Phänomen auftreten.

Ist der Anteil dieser Rohrwärme erheblich groß, tragen einige Nutzer letztlich die Kosten anderer Nutzer wesentlich mit. Bisher war nicht geregelt, wie in diesen Fällen im Sinne einer gerechteren Abrechnung verfahren werden kann.

Rechtliches

Rechtlich hat sich seit 2009 einiges getan. Da dies bis dato gültige Heizkostenverordnung (HeizkVO) dieses Problem nicht aufgriff, kam es in der Folge zu (durchaus unterschiedlichen) Urteilen der Gerichtsbarkeit. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) entwickelte ein Verfahren, das seit März als "Beiblatt Rohrwärme zur VDI 2077" erhältlich ist. Die novellierte und seit Januar 2009 gültige HeizkVO bietet nun die Möglichkeit, das VDI-Verfahren rechtssicher anzuwenden (§ 7 Abs. (1) Satz 3); der Eigentümer der Liegenschaft hat jedoch die Wahl, ob er das Verfahren überhaupt anwenden will. Er ist dazu nicht verpflichtet und muss den Messdienst hiermit auch entsprechend beauftragen.

Lösungsansatz

In der VDI 2077 werden letztlich 3 Kriterien zur Beurteilung einer Heizkostenabrechnung aufgestellt. Erst wenn alle 3 Kriterien erfüllt sind, wird ein wesentlicher Rohrwärmefall erkannt und eine Korrektur empfohlen.

Die Berechnungen sind anspruchsvoll und können nur anhand der Verbrauchsdaten aller Nutzer erfolgen. EXTERN prüft die Abrechnungen und wird die Eigentümer im Verdachtsfall sofort informieren.

Damit kann die notwendige Entscheidung noch vor Abschluss der Abrechnung getroffen werden. Neben den abrechnungstechnischen Empfehlungen sind im Beiblatt zur VDI 2077 auch heizungsseitige Optimierungsmaßnahmen dokumentiert. Durch einfache Maßnahmen, wie Verbesserung der Isolation des Rohrnetzes, Einsatz von elektrisch geregelten Pumpen, hydraulischem Abgleich und Absenkung der Vorlauftemperaturen lassen sich Potentiale zur Verminderung der Rohrwärmeabgabe und zusätzlich nennenswerte Effekte zum Einsparen von Energie und damit von Heizkosten erzielen. Der sofortige Einbau eines Wärmezählers zur Messung der Energie für die Warmwasseraufbereitung bringt eine Verbesserung der Nachvollziehbarkeit der Energiebilanz, und der Verbrauchswärmeanteil verändert sich häufig in Richtung unkritische Werte. Der sogenannte Boilerwärmezähler ist im Übrigen mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2013 gesetzlich durch die HKVO vorgeschrieben. EXTERN bietet Ihnen diesbezüglich gern kompetente Beratung an!

Rechnerische Berücksichtigung

Ist die Rohrwärmemenge berechnet, werden jedem Nutzer zusätzliche Verbrauchseinheiten für die vorher berechnete Rohrwärmemenge der Liegenschaft entsprechend seiner Heizfläche zugewiesen. Unsere Heizkostenabrechnung führt diese Einheiten dann in Form einer "Korrektur nach VDI 2077" auf. Das Berechnungsverfahren bewirkt, dass die Gesamtsumme der Verbrauchseinheiten steigt, so dass die Kosten pro gemessene Verbrauchseinheit auf ein normales Maß sinken, während die Heizkosten für das gesamte Gebäude gleich bleiben. Alles in allem wird durch das Rohrwärmekorrekturverfahren nach VDI 2077 die erzeugte Wärme in dem betroffenen Gebäude gerechter nach tatsächlicher Nutzung verteilt.

Selbst bei Nicht-Erreichen der VDI-Kriterien ist es gemäß VDI 2077 bei Vorliegen eines niedrigen Verbrauchswärmeanteils sinnvoll, den Abrechnungsschlüssel 50/50 zu verwenden. Lt. § 6 Abs. 4 der HeizkVO 2009 darf der Eigentürmer den Abrechnungsmaßstab für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern, wenn sachgerechte Gründe dies erfordern.

Die Bedeutung

Das Verfahren führt zu einer deutlich gerechteren Kostenverteilung: Nutzer, die von der Nichterfassung der Rohrwärmeabgabe profitiert haben und niedrige EHKV-Verbräuche hatten, werden stärker an den Kosten beteiligt, während Nutzer mit hohen EHKV-Verbräuchen und wenig Nebeneffekten aus der Rohrwärme nun in den Kosten entlastet werden. Der Mieterbund fordert die Anwendung des Verfahrens im Interesse einer gerechteren Heizkostenabrechnung ausdrücklich.

 

Die VDI 2077 "Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe" ist nur über den Verein Deutscher Ingenieure e.V. zu beziehen:

Link zum VDI »

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