Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:
Mannheim Gaußstraße Tel. 0621 - 438950 Fax 0621 - 4389549 mannheim@extern.de |
Mannheim (Verkauf) Tel. 0621 - 4006820 Fax 0621 - 40068228 mannheim2@extern.de |
Darmstadt Tel. 06151 - 177450 Fax 06151 - 1774579 darmstadt@extern.de |
Wetzlar Tel. 06441 - 94350 Fax 06441 - 943520 wetzlar@extern.de |
Juli 2013 (Update)
In Baden-Württemberg sind Neubauten lt. Beschluss vom Juli 2013 sofort mit Rauchwarnmeldern auszustatten; Bestandsgebäude müssen ab Anfang 2015 nachrüsten.
In Rheinland-Pfalz sind die Übergangsfristen bereits erloschen; alle Gebäude müssen mit Rauchwarnmeldern versehen werden. In Hessen sind sie für Neubauten Pflicht, für Bestandsgebäude ab Ende 2014 ebenfalls.
Die meisten Bundesländer (mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen) haben Rauchwarnmelder-Verordnungen. Eine aktuelle Übersicht zu Regelungen in den Bundesländern finden Sie auf folgenden Seiten:
» http://www.rauchmelder-fuer-deutschland.de
» www.rauchmelder-lebensretter.de
Grob zusammengefasst gelten in den meisten Bundesländern folgende Regelungen:
EXTERN-Tipps
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Montage und die Wartung Ihrer Rauchwarnmelder.
Unverbindliches Angebot anfordern »
Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?
Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)