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August 2011

Die Uhr tickt: Nachrüstpflicht beim Dämmen

Eigenheimbesitzer dürfen Fristen nicht versäumen

Die 2009 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt die bis dato gültige Wärmeschutzverordnung sowie die Heizanlagenverordnung. Eine Besonderheit der neuen Verordnung ist, dass Eigenheimbesitzer unter bestimmten Bedingungen Fristen einhalten müssen, innerhalb welcher bestimmte Energiesparmaßnahmen umzusetzen sind.

 

Diese Maßnahmen müssen bis Ende 2011 umgesetzt sein.
Folgende Immobilienbesitzer sind betroffen:

  • Eigenheimbesitzer, die ihren Altbau nach dem 01. Februar 2002 übernommen haben und ihn selbst bewohnen (gleich ob Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus).
  • Eigenheimbesitzer, die vor dem 01. Februar 2002 bereits in ihrer Immobilie wohnten und derzeit ihren Altbau umfassend sanieren oder umbauen. Für diese Umbaumaßnahmen gilt die EnEv.

 

Was ist lt. EnEv zu tun?

  • Dämmung von Einzelheizgeräten sowie Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von Zentralheizungen (nur sofern zugänglich und in unbeheizten Räumen)
  • Dämmung von Armaturen zur Begrenzung von Wärmeabgabe (nur sofern zugänglich und in unbeheizten Räumen)
  • Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. Wird diese nicht als Wohnraum genutzt, genügt die Dämmung der Zwischendecke statt des Dachstuhls (Ausnahme s.u.).
  • Erneuerung von Heizungen, die vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut wurden - hierauf sollte sie Ihr Schornsteinfeger bereits hingewiesen haben.

 

Wann entfällt die Nachrüstpflicht trotz o.g. Kriterien?

  • Wenn das Dach bzw. die Dachgeschossdecke bereits gedämmt ist (auch wenn dies nicht der EnEV 2009 entspricht)
  • Wenn die erforderlichen Maßnahmen so teuer sind, dass die erzielte Energieeinsparung sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist rechnet.

 

Die getätigten Maßnahmen müssen den Behörden jederzeit belegt werden können. Die Bauunternehmen sind verpflichtet, die Gesetzmäßigkeit der Maßnahmen in einer Erklärung zu bescheinigen. Vergessen Sie daher nicht, diese Erklärung einzufordern.

Eine Reformierung der EnEV mit weiter erhöhten Standards angesichts des Atomausstiegs ist für 2012 angekündigt.

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