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Juni 2020

Meldepflicht für Anlagen zur dezentralen Stromerzeugung

Frist endet zum 31.01.2021

Bereits seit zwei Jahren sind Hauseigentümer verpflichtet, Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu melden, damit diese im zentralen Marktstammdatenregister aufgenommen werden können. Für ältere Anlagen gab es Übergangsfristen, die nun aber enden.

Wer eine Solaranlage besitzt oder auf anderen Wegen dezentral Strom erzeugt (z.B. durch ein Blockheizkraftwerk oder eine Biogasanlage), ist verpflichtet, diese Anlage bis spätestens 31. Januar 2021 in das o.g. Register eintragen zu lassen. Geschieht dies nicht, droht ein Stopp der Einspeisevergütung und möglicherweise auch ein Bußgeld der Bundesnetzagentur.

Die Registrierung im Internet ist recht einfach, folgen Sie diesem Link:

https://bit.ly/1UZnTdT

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