September 2011
Legionellenprüfung: Trinkwasserverordnung novelliert
Update: Prüfpflicht auf Legionellen für Großanlagen bis 31.12.2013 verlängert
Was sind Legionellen?
Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, die für den Menschen als
potentiell gefährlich gelten. Derzeit sind 48 Arten von Legionellen bekannt.
Legionellen kommen dort vor, wo Ihnen optimale Bedingungen zur Vermehrung
gegeben werden, wie wenn es in den Wohnungen Duschmöglichkeiten, Badewannen-
oder Geschirrbrausen oder ähnliche Einrichtungen gibt. Bei diesen
Installationsarten kommt es zu einer Vernebelung des Trinkwassers. Durch
Einatmen von mit Legionellen (Bakterien) verseuchtem Trinkwasser könnte man am
Pontiac-Fieber oder an Legionellose erkranken.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat deshalb die Pflicht zur Beprobung
und ggfls. die Meldung von auf Legionellen betroffenen Trinkwassererwärmungsanlagen
an das Gesundheitsamt vorgeschrieben.
Eigentümer und Verwalter
sind betroffen, wenn diese drei Kriterien zutreffen:
- Es gibt
eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers.
- Das
Haus verfügt über drei oder mehr vermieteten Wohnungen, von denen
mindestens eine Wohnung vermietet ist.
- Der Warmwasserspeicher hat mehr als 400 Liter Wasser-Volumen oder der
Leitungsinhalt zwischen Speicher und Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter.
Informationen des DVGW zur 3-Liter-Regel
Das sind Ihre Pflichten:
- Ausstattung
des Hauses mit Entnahmestellen (nach VDI 6023, E-DIN 1988-20**, DIN
ISO 19458).
- Erstbeprobung
bis spätestens 31.12.2013 lt. Beschluss des Bundesrat 525-12 B vom
12.10.2012.
- Anzeigepflicht
der Trinkwasseranlage beim Gesundheitsamt (§ 13 TrinkwV).
- Untersuchung
alle drei Jahre der Anlage auf Legionellen
(§§ 14+15 TrinkwV).
- Anzeigepflicht
bei Befund beim Gesundheitsamt (§ 16 TrinkwV).
- Informationspflicht
gegenüber den Mietern (§ 21 TrinkwV).
- Dokumentation
und 10-jährige Archivierung aller Unterlagen.
Wie Sie am besten vorgehen:
- Nehmen
Sie Kontakt zu uns auf!
- Wir sollten
gemeinsam Ihre betreffenden Liegenschaften besichtigen.
- Dort
legen unsere geschulten Fachkräfte die Entnahmestellen für die jew.
Beprobungen fest.
- Wir
kümmern uns um die Beschaffung und den Einbau geeigneter Probenahmeventile
und helfen Ihnen bei der Vergabe von erforderlichen Arbeiten eines Installateurs.
- Wir
erstellen ein Stammblatt mit allen relevanten Daten und archivieren dieses.
- Die
Proben werden durch unser Fachpersonal entnommen und umgehend in akkreditierten
Laboren mikrobiologisch analysiert.
- Wir
informieren Sie über die Ergebnisse und ggf. das Gesundheitsamt und Nutzer.
- Archivierung
des Laborbefundes über einen Zeitraum von zehn Jahren.
- Wenn
der Analysewert Ihrer Trinkwasseranlage bei der Untersuchung über den
festgelegten Grenzwerten lag, veranlassen wir die vorgeschriebene
Folgeuntersuchung nach Kategorie C und beraten Sie, welche Maßnahmen am
effizientesten und wirksamsten sind – immer in Abstimmung mit dem jew. zuständigen
Gesundheitsamt.
Wir entlasten Sie somit individuell und flexibel von allen Aufgaben, die
rund um die Legionellenprüfung entstehen.
EXTERN-Tipps
- Wir übernehmen für Sie die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgeschriebenen Entnahmen von Wasser zur Kontrolle und dokumentieren dies im Rahmen unserer jährlichen Hauptablesung.
- Wegen der o.g. Pflicht zur
Wasserentnahme und somit einer Begehung der möglichst am weitesten entfernten
Stelle der Stockwerksverteilung jedes Warmwasser-Steigstranges empfehlen wir
Ihnen weiterhin den Einsatz von Mess- und Erfassungsgeräten ohne Funk.
Auch bei der Umsetzung und Überprüfung der Sanierungsmaßnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot hierzu!
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