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März 2009

"Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben"

Umsetzung der Musterbauverordnung in den Bundesländern

§39 der Musterbauverordnung sieht folgendes vor:

"Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsveränderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."

Die Umsetzung dieser Verordnung in den einzelnen Bundesländern verläuft unterschiedlich. Unsere Tabelle zeigt auf, welche Regelungen die Bundesländer bei Neu- und Bestandsgebäuden bisher getroffen bzw. umgesetzt haben, was den Einbau separater Wasserzähler betrifft.

 

 Bundesland
Neue Gebäude
Bestehende Gebäude
generell
ab / seit
bei Nutzungs-
änderung (~)
generell
ab /seit
Baden-Württemberg
ja
01.01.1996
ja
nein
01.01.1996
Bayern
nein
?
nein
nein
?
Berlin
nein
?
nein
nein
?
Brandenburg
ja
01.07.1994
ja
nein
01.07.1994
Bremen
ja
01.01.1996
ja
nein
01.01.1996
Hamburg
ja
01.09.1994
-
ja
01.09.2004
Hessen
ja
01.06.1994
-
ja (+)
01.06.1994
Mecklenburg-Vorpommern
ja
01.07.1994
ja
nein
01.07.1994
Niedersachsen
ja
01.07.1995
ja
nein
01.07.1995
Nordrhein-Westfalen
ja
01.01.1996
ja
nein
01.01.1996
Rheinland-Pfalz
ja
01.04.1995
nein
nein
?
Saarland
ja
01.08.1996
-
ja (+)
01.08.1996
Sachsen
ja
26.07.1994
ja
nein
26.07.1994
Sachsen-Anhalt
ja
01.09.1994
ja
nein
01.09.1994
Schleswig-Holstein
ja (*)
01.08.1994
nein
nein
?
Thüringen
ja
01.06.1994
ja
nein
01.06.1994

 

~ wenn Aufwand nicht unverhältnismäßig
* ab zwei Wohneinheiten
+ sofern die Wasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert wird

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