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November 2008

Heizkostenverordnung mit Änderungen ab 2009

Neue Regelungen gelten für einen Abrechnungszeitraum ab dem 01.01.2009

Die Wohnwirtschaft hat sich auf mehrere Änderungen der Heizkostenverordnung ab 2009 einzustellen.

  • Kosten der Verbrauchsanalyse zählen künftig zu den umlagefähigen Kosten, da diese Einsparpotentiale erschließen und die Energieeffizienz steigern können.
  • Gesonderte Mitteilungen über Verbrauchsablesungen (z.B. Ablesebelege ) sind bei modernen Geräten nicht mehr erforderlich. Bei Altgeräten (Verdunstungsheizkostenverteiler mit nur einer Ampulle) kann der Gebäudeeigentümer eine gesonderte Mitteilung erhalten, für die Zusatzkosten entstehen können.
  • Sofern sachgerechte Gründe dies rechtfertigen, kann der Gebäudeeigentümer den Abrechnungsmaßstab ändern . Der Nutzer muss hierüber allerdings rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
  • Sind Gebäude mit Einrohrheizungsanlagen ausgestattet, so kann zur Abrechnung ein technisch anerkanntes Verfahren (s. VDI-Richtlinie 2077) zum Tragen kommen, sofern sogenannte Rohrwärmeanteile ein gewisses Maß überschreiten.

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