EXTERN-Logo

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie eine unserer Niederlassungen:

Mannheim Gaußstraße
Tel. 0621 - 438950
Fax 0621 - 4389549
mannheim@extern.de
Mannheim (Verkauf)
Tel. 0621 - 4006820
Fax 0621 - 40068228
mannheim2@extern.de
Darmstadt
Tel. 06151 - 177450
Fax 06151 - 1774579
darmstadt@extern.de
Wetzlar
Tel. 06441 - 94350
Fax 06441 - 943520
wetzlar@extern.de

Update September 2007

Gestaffelte Energieausweis-Pflicht ab 2008

Hausbesitzer müssen nach dem Willen der Bundesregierung von 2008 an einen Ausweis über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. EXTERN Haustechnik A. Dern bietet Ihnen die Möglichkeit, den benötigten Ausweis zu erwerben.

Die Neuregelung der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) wird zum 01.10.2007 in Kraft treten. Darin sind gestaffelte Fristen genannt, wann für welchen Gebäudetyp welche Art von Energieausweis vorzulegen ist.

  • Bei Neubau oder Erweiterung der Nutzfläche beheizter oder gekühlter Flächen um mehr als die Hälfte ist ein bedarfsorientierter Ausweis anzufertigen.
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die NICHT nachträglich nach der 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) saniert wurden, darf ab 01.10.2008 nur noch der bedarfsorientierte Ausweis ausgestellt werden.
  • Ab 01.07.2008 ist der Energieausweis vorzulegen für Häuser, die bis 1965 fertiggestellt wurden und nicht der 1. Wärmeschutzverordnung entsprechen.
  • Für nach 1965 errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis ab 01.01.2009 vorzulegen.
  • Für alle Nichtwohngebäude ist der Energieausweis ab dem 01.07.2009 vorzulegen.
  • Bei gemischt genutzten Objekten sind getrennte Ausweise für Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung auszustellen, wenn der gewerbliche Teil von der Wohnnutzung in der gebäudetechnischen Ausstattung abweicht und der gewerbliche Teil einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche beansprucht.

Energieausweise gelten 10 Jahre und enthalten allgemeine Modernisierungsempfehlungen. Sie sind (gemäß der o.g. Fristen) vorzulegen bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. Je nach staatlichem Förderprogramm wird die Vorlage eines Bedarfausweises verlangt.

Energieausweise - informieren und bei EXTERN anfordern!

Bedarfsausweis Der Gesamtwärmeverlust des Gebäudes wird ermittelt, indem die Verluste durch jeden Teil der Außenhaut (Fenster, Mauer, Dach, Keller) aus dem Wärmewiderstand und der jeweiligen Fläche errechnet wird. Das verhältnismäßig aufwändige Verfahren liefert wertvolle Informationen, wo Verbesserungen der Dämmung am Günstigsten vorgenommen werden können.

Bedarfsausweis anfordern »

Verbrauchssausweis Der Gesamtwärmeverlust des Gebäudes wird aus der tatsächlich verbrauchten Heizenergie in einem bestimmten Zeitraum errechnet. Mehrere Faktoren können die Genauigkeit erheblich verfälschen, und das Verfahren liefert keine Anhaltspunkte zur Verbesserungen in der Dämmung. Da das Verfahren viel einfacher ist, ist der Ausweis viel kostengünstiger.

Verbrauchsausweis anfordern »

Energieanalyse Mit unserem Energieanalyse-Rechner, der auf der Methode des Verbrauchsausweises basiert, können Sie auf unserer Webseite kostenlos die Energieeffizienz Ihres Gebäudes beurteilen. Abhängig von Ihrem Wohnort und dem Klimaverlauf der von Ihnen gewählten Heizperiode fließt ein Klimafaktor in die Berechnung mit ein, um aussagekräftigere Werte zu erhalten.
Der Energieanalyse-Rechner stellt keinen Ersatz für den Verbrauchsausweis dar.

Ihre nächsten Themen

Rechtsprechung

News

Funksysteme

Rauchwarnmelder


Wechseln Sie zu EXTERN!

Sie suchen nach persönlicher und individueller Beratung immer ohne Callcenter?

Wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück! (Mo-Fr 8.00 - 20.00 Uhr)

Wünschen Sie einen Rückruf?