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November 2008
Die neue Heizkostenverordnung bringt vor allem Änderungen in der Abrechnung des Warmwassers, das in Zeiten steigender Energiepreise möglichst genau erfasst werden soll.
Die eingesetzte Energie für die Warmwasserbereitung muss nach dem 31.12.2013 mithilfe eines Wärmezählers gesondert gemessen werden, wenn die Heizungsanlage sowohl Heizwärme wie auch Warmwasser zur Verfügung stellt. Der Umstellungszeitraum für die Wohnwirtschaft beträgt somit 5 Jahre. Experten empfehlen, zur Vermeidung von Engpässen die geforderten Wärmezähler zügig zu installieren.
Zum gleichen Stichtag (31.12.2013) verlieren einige Altgeräte ihren Bestandsschutz – dazu gehören Heizkostenverteiler, die vor Juli 1981 in Betrieb genommen wurden sowie die Warmwasserkostenverteiler . Eine Umrüstung ist unumgänglich.
Auch für Passivhäuser mit einem Energiebedarf von weniger als 15 KWh pro Quadratmeter und Jahr ist die getrennte Warmwasserabrechnung Pflicht , während die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten entfallen darf. Fachverbände empfehlen jedoch die verbrauchsabhängige Abrechnung der Warm- und Kaltwasserkosten, damit der Gesamtwasserverbrauch verursachergerecht erfasst und verteilt werden kann.
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