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Juli 2012
Batterien über den Hausmüll zu entsorgen ist verboten. Gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) muss jeder Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, den Käufer auf bestimmte Rechte und Pflichten hinweisen.
So ist der Endnutzer zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Er kann die Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder alternativ in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sogar eine postalische Rücksendung an den Verkäufer ist möglich; dieser erstattet dann auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand der Altbatterien.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Unterhalb dieses Symbols findet sich die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.
Bedeutung der Symbole
Weitere Informationen beim Umweltbundesamt
Batteriegesetz (BattG) »
Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) »
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