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November 2021

Änderungen im Mess- und Eichrecht ab November 2021

Vereinheitlichung der Eichfristen

Die Dritte Verordnung zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie ist damit zum 03.11.2021 in Kraft getreten.

Die derzeit wichtigste Änderung darin betrifft die Harmonisierung der Eichfristen. Wärme-, Kalt- und Warmwasserzähler werden nunmehr einheitlich alle 6 Jahre getauscht. Die Verbraucher sollen durch diese einheitlichen Termine entlastet werden.

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